2. Teil BSI-KRITIS-Verordnung beschlossen – weitere Versorger in der Pflicht Kiel – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt künftig Versorgungsunternehmen für besonders gesellschaftsrelevante kritische Infrastrukturen (KRITIS) noch stärker in die Pflicht. Am 31. Mai beschloss die Bundesregierung den zweiten Teil der Rechtsverordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes. Weitere Branchen von BSI-KRITIS-Verordnung erfasst Damit unterliegen nun auch größere Betreiber …
Der Countdown läuft – datenschutzkonforme IT-Sicherheitslösungen sollten spätestens jetzt auf den Weg gebracht werden
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Jun 2017